Der Geh- und Radweg Verlängerung Fliederweg, Flurstück 2542/2, 2542/3 Gemarkung Grimma und der Geh- und Radweg Rappenberg, Flurstück 1826/38 (siehe Lageplan, blau gekennzeichnet), werden als beschränkt öffentliche Wege und Plätze nach § 3 Abs. 1 Ziff. 4b Sächsisches Straßengesetz, gewidmet. Die Verfügung wird am 19.06.2023 wirksam. Gründe für die Widmung laut Beschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma vom 23.03.2023. Die Verfügung kann während der Dienstzeiten (Montag und Donnerstag 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr, Dienstag 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Freitag 09.00-12.00 Uhr) in der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Liegenschaften, Markt 17, 04668 Grimma eingesehen werden. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt SG Liegenschaften, Markt 17, 04668 Grimma, einzulegen.
Grimma, den 25.04.2023
Matthias Berger
Oberbürgermeister