Die Verfügung wird am 16.05.2022 wirksam. Gründe für die Widmung laut Beschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma vom 24.03.2022. Die Verfügung kann während der Dienstzeiten (Montag und Donnerstag 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr, Dienstag 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Freitag 09.00-12.00 Uhr) in der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma ein- gesehen werden. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt SG Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma, einzulegen.
Grimma, den 29.03.2022
Matthias Berger
Oberbürgermeister