Das Gewerbegebiet Lausicker Straße Teil von Flurstück 1287/1 und 1287/2 Gemarkung Grimma wird eingezogen. Die Verfügung wird am 19.10.2020 wirksam. Gründe für die Widmung laut Beschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma vom 28.05.2020. Die Verfügung kann während der Dienstzeiten (Montag und Donnerstag 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr, Dienstag 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 09.00- 12.00 Uhr) in der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma eingesehen werden. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt, SG Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma, einzulegen.
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Verfügung: Einziehung öffentlicher Straßen - Lausicker Straße
Verfügung: Einziehung öffentlicher Straßen - Lausicker Straße
Amtliche Bekanntmachung vom 21.09.2020Letzte Aktualisierung: 22.09.2020