Teile der Straße Am Wall (Teil von Flurstück 599/1, 580/1, 580/2 und Flurstück 596) Gemarkung Hohnstädt werden eingezogen. Die Verfügung wird am 17.03.2019 wirksam.
Die Gründe für die Einziehung wurden laut Beschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma vom 26.10.2017 dargelegt. Zu beachten ist, dass ein Betreten des Waldes ist nach § 11 Sächsisches Waldgesetz weiterhin gegeben ist.
Die Verfügung kann während der Dienstzeiten (Montag und Donnerstag 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr, Dienstag 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr und Freitag 09.00-12.00 Uhr) in der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma eingesehen werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt SG Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma, einzulegen.
Matthias Berger
Oberbürgermeister