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Überprüfung der Grundsteueranmeldung nach §§ 42, 44 GrStG für die Grundsteuer B auf der Grundlage einer Ersatzbemessung für das Jahr 2022

Bei Wohngebäuden, für die durch das Finanzamt Grimma kein Einheitswert festgestellt worden ist, bemisst sich der Grundsteuerjahresbetrag für die Grundsteuer B in Form einer Ersatzbemessung nach der Wohn- oder Nutzfläche des Gebäudes.

Amtliche Bekanntmachung vom 15.02.2022
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