Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen sind zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet. Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für den Tierbestand ist Voraussetzung für: eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall, die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse. Tierhaltern, die der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannt sind, wird Ende Dezember 2024 ein Meldebogen per Post zugesandt. Sollte dieser bis Mitte Januar 2025 nicht eingegangen sein, wird darum gebeten, sich bei der Sächsischen Tierseuchenkasse zu melden, um den Tierbestand anzugeben. Tierhalter, die ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail. Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2025 vorhandenen Tiere zu melden. Daraufhin wird Ende Februar 2025 der Beitragsbescheid zugestellt. Bis dahin wird darum gebeten, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen. Die Pflicht zur Meldung ergibt sich aus § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Darüber hinaus wird auf die Meldepflicht bei dem zuständigen Veterinäramt hingewiesen. Es wird darum gebeten, unbedingt zu beachten: Auf der Internetseite der Sächsischen Tierseuchenkasse sind weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen sowie zu den Tiergesundheitsdiensten verfügbar. Zudem können gemeldete Tierhalter ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde und eine Übersicht über die bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen. Sächsische Tierseuchenkasse, Löwenstr. 7a, 01099 Dresden, Tel: +49 351 80608-30, E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de, Internet: www.tsk-sachsen.
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Tierbestandsmeldung 2025: Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (Anstalt des öffentlichen Rechts)
Tierbestandsmeldung 2025: Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (Anstalt des öffentlichen Rechts)
Amtliche Bekanntmachung vom 11.12.2024Letzte Aktualisierung: 17.12.2024