Flurbereinigung: Forst Colditz
Stadt: Colditz
Aktenzeichen: 846.157- 290551
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung I. Feststellung
Der durch zwei Sachverständige verstärkte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Forst Colditz stellte mit Beschluss vom 10. Dezember 2018 die Ergebnisse der Wertermittlung nach §§ 32 und 33 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der heute geltenden Fassung i.V.m. §§ 5 und 6 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. Nr. 48 S. 1429) in der heute geltenden Fassung fest.
- Hinweis
Die Ergebnisse der Wertermittlung bilden die verbindliche Grundlage für die Berechnung
- des Abfindungsanspruches,
- der Land- und Geldabfindung sowie
- der Geld- und Sachbeiträge.
III. Begründung
- Zuständigkeit
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist für die Feststellung der Ergebnisse der
Wertermittlung nach § 33 FlurbG i.V.m. § 6 AGFlurbG zuständig.
- Gründe
Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden den Beteiligten in einer Versammlung am
18. Januar 2017 im Gemeindezentrum der Stadt Colditz erläutert und vom 30. Juli 2018 bis einschließlich 27. August 2018 in der Stadtverwaltung Colditz und bei der Teilnehmergemeinschaft Forst Colditz im Landratsamt Landkreis Leipzig, Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.
Während der Auslegung wurden keine mündlichen oder schriftlichen Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag.
Der Widerspruch ist schriftlich bei der
Teilnehmergemeinschaft Forst Colditz
beim Landratsamt Landkreis Leipzig
Hausanschrift: Postanschrift:
Stauffenbergstraße 4 04550 Borna
04552 Borna
oder zur Niederschrift bei der
Teilnehmergemeinschaft Forst Colditz
beim Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
Leipziger Straße 67
04552 Borna
einzulegen.
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.
Borna, den 21. Juni 2021
Michael Buchholz