Der durch Sachverständige ergänzte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Altenhof ist zuständig für die Wertermittlung im Verfahren der Ländlichen Neuordnung Altenhof. Die von ihm beschlossenen Ergebnisse der Wertermittlung sind in die Wertermittlungskarte eingetragen. Die Ergebnisse sind nunmehr den Beteiligten zu erläutern und zur Einsichtnahme auszulegen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Altenhof lädt sämtliche Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie die Erbbauberechtigten in dem Neuordnungsgebiet zur öffentlichen Teilnehmerversammlung ein. Alle interessierten Bürger sind als Gäste herzlich willkommen.
Termin: Montag, den 09. Dezember 2024 | Beginn: 18.00 Uhr | Ort: Kulturscheune Börtewitz, Neue Straße 1d, 04703 Leisnig
Tagesordnung:
- Bericht zum Verfahrensstand
- Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung
- Finanzierung und Beiträge
- Sonstiges und Allgemeine Aussprache
Die Auslegung der Ergebnisse der Wertermittlung erfolgt vom Dienstag, den 10. Dezember 2024 bis einschließlich Freitag, den 31. Januar 2025 zur Einsichtnahmen für die Beteiligten im Rathaus der Stadtverwaltung Leisnig, Markt 1, 04703 Leisnig während folgender Dienstzeiten: Montag geschlossen | Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr | Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr | Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr | Freitag 09:00 - 12:00 Uhr.
Eine Einzelbekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung findet nicht statt. Die Beteiligten werden daher aufgefordert, sich durch Einsichtnahme in die Karte über die Wertermittlung aller Grundstücke des Ländlichen Neuordnungsgebietes zu informieren. Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung der eigenen oder anderer Grundstücke des Verfahrensgebietes können die Beteiligten während der Zeit der Auslegung der Ergebnisse der Wertermittlung bei der Teilnehmergemeinschaft Altenhof beim Landratsamt Mittelsachsen, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg, schriftlich vorbringen. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wird nach Behebung begründeter Einwendungen die Ergebnisse der Wertermittlung feststellen. Diese Feststellung wird mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt gemacht.
Döbeln, den 14. Oktober 2024
gez. Warsta