Entsprechend den langfristigen Entwicklungskonzepten der Stadt Grimma sollen Flächen nördlich der Autobahn A 14 unterhalb des Hengstberges für eine gewerbliche Nutzung vorbereitet werden, um das Angebot an Industrie- und Gewerbeflächen für ansässige Unternehmen oder auch neu hinzuziehende Firmen zu erweitern. Damit soll die wirtschaftliche Basis der Stadt Grimma weiter gestützt und entwickelt werden. Da sich die Plangebietsflächen im so genannten Außenbereich befinden, ist die erforderliche städtebauliche Ordnung nur über ein Bebauungsplanverfahren zu schaffen. Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss hat sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans geändert bzw. wurde aus planerischen Erwägungen erweitert. Das Plangebiet umfasst nun nachfolgend aufgeführte Flurstücke in der Gemarkung Hohnstädt mit einer Fläche von ca. 29 ha. Folgende Flurstücke befinden sich komplett im Geltungsbereich: 344/2; 224/2; 1044/2; 1039/4; 1040; 1041; 273; 274; 275/1; 140/1; 142/1. Folgende Flurstücke befinden sich teilweise im Geltungsbereich: 225/2; 1042; 1043; 272; 111/1; 112/1; 115/1; 117/1; 120/1; 121/1; 125/1; 126/1; 131/1; 132/1; 135/1; 136/1; 238/1; 142/10; 307/4; 1045/10.
Das Plangebiet soll als Industrie- und Gewerbegebiet nach den §§ 8 und 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt und entwickelt werden. Die Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB frühzeitig beteiligt.
Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
- Arbeitsstand des Umweltberichtes mit Stand 12.01.2022 zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft
- Grünordnerische Aussagen mit Bestandserfassung, Grünkonzept, Vorschlägen für grünordnerische Maßnahmen und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Sächsischer Handlungsempfehlung, Stand 12.01.2022
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Zwischenbericht zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A 14, 3. Abschnitt“ der Stadt Grimma, bioplan Gutachterbüro für Stadt- und Landschaftsökologie Dipl.-Biol. Dr. Petra Strzelczyk vom 10.01.2022.
- Endbericht Fledermauserfassung bioplan Gutachterbüro für Stadt- und Landschaftsökologie Dipl.-Biol. Dr. Petra Strzelczyk vom Oktober 2021
- Artenschutzfachliches Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 BNatSchG, NSI Leipzig, Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V. zum Ergebnisplan Arterfassung (Reptilien, Amphibien und Brutvögel) Endfassung vom Oktober 2021
- Reptilienerfassung 2019, NSI Leipzig, Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V. mit Stand November 2020
- Scoping-Anfrage- vom 16.06.2021 mit Anlage Plan
- Vorläufige Stellungnahmen zur Scoping-Anfrage:
Landratsamt vom 08.07.2021
Landesdirektion vom 07.07.2021
LA für Straßenbau und Verkehr Leipzig vom 24.06.2021
Regionaler Planungsverband vom 06.07.2021
Der Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A14, 3. Abschnitt“ in der Fassung vom 12.01.2022, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.02.2022 bis zum 25.03.2022 aus.
Auf Grund der COVID-19-Pandemie wird gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG die öffentliche Auslegung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt innerhalb der Frist eine
Auslegung der Unterlagen während der Dienstzeiten
- Montag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
- Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
- Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
in der Stadtverwaltung Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 16/17 in 04668 Grimma.
Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie kann der Zugang zur Stadtverwaltung eingeschränkt sein. Eine Einsicht in die Planunterlagen ist in diesem Fall für die Dauer der Auslegung nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0 34 37/ 98 58-710 oder per E-Mail an kluge.simone@grimma.de durchgehend gewährleistet. Während dieser Auslegungsfrist können Betroffenheiten, die durch diesen Bebauungsplan möglicherweise entstehen sowie Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Planungsunterlagen zum Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A14, 3. Abschnitt“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung sowie dem Umweltbericht sind im Internet auf der Website der Stadt Grimma unter www.grimma.de oder über das Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de abrufbar.
Für Rückfragen steht das beauftragte Planungsbüro ICL Ingenieur Consult GmbH, Diezmannstraße 5, 04207 Leipzig, Herr Mielke, t.mielke@icl-ing.com, zur Verfügung.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oderverspätet geltend gemacht wurden, aber hätte