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Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Stadt Grimma über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 107 „Umgestaltung Bahnhofsvorplatz und -umfeld“ der Stadt Grimma

Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.09.2022 mit Beschluss-Nr. SR 09.22 – VI 1054 gemäß § 17 Abs. 3 BauGB zur Sicherung der Planung, die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 107 „Umgestaltung Bahnhofsvorplatz und -umfeld“ der Stadt Grimma erneut beschlossen.

Amtliche Bekanntmachung vom 21.10.2022
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