- Die bisherigen Grundsteuerbescheide sind bis einschließlich 31.12.2024 gültig, ab 01.01.2025 sind diese aufgehoben. Eine Zu- sendung von Abmeldebescheiden zum 31.12.2024 erfolgt nicht, da die bisherigen Veranlagungen nach § 266 (4) Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) vom 26. November 2019 automatisch ihre Gültigkeit verlieren.
- Bitte überweisen Sie keine Grundsteuer an die Stadt Grimma für das Kalenderjahr 2025 bevor Sie nicht Ihren neuen Grundsteuerbescheid für 2025 von der Stadt Grimma erhalten haben. Offene Beträge für zurückliegende Kalenderjahre sind natürlich zu begleichen.
- Aus diesem Grund bitten wir die Steuerpflichtigen dringend ihre Daueraufträge, die sie selbst bei den Kreditinstituten in Auftrag gegeben haben, zu löschen. Erteilte SEPA-Lastschriftmandate werden durch die Stadt Grimma zunächst stillgelegt und dann wieder aktiviert.
- Wenn Ihnen ein neuer Grundsteuerbescheid von der Stadt Grimma ab 2025 vorliegt, prüfen Sie bitte alle darin aufgeführten Angaben und vor allem die Bankverbindung.
- Sollten Sie ab 2025 den SEPA-Lastschrifteinzug durch die Stadt Grimma wünschen, weil Sie Neukunde sind oder sich Ihre Bankverbindung geändert hat, so finden Sie auf der Inter- netseite der Stadt Grimma den entsprechenden Vordruck.
Noch ein wichtiger Hinweis!
Für alle Baulichkeiten auf fremdem Grund und Boden (z.B. Garagen und Bungalows), geht die Besteuerung vom bisherigen Nutzer auf den Eigentümer des Grund und Bodens über. Damit erhält der bisherige Steuerzahler keinen Grundsteuerbescheid mehr. Steuerpflichtige, die beim Finanzamt Grimma Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid bzw. Grundstückswert eingelegt haben und denen jetzt ein Grundsteuerbescheid von der Stadt Grimma vorliegt, sind zunächst steuer- und zahlungspflichtig, bis ein geänderter Grundsteuerbescheid bei Ihnen eingeht.
Bisherige Zahlungen werden auf den neuen Grundsteuerbetrag angerechnet. Solange Ihnen kein Grundsteuerbescheid vorliegt, bitten wir von Rückfragen jeglicher Art Abstand zu nehmen.