Finden am gleichen Wahltag eine Kommunalwahl mit einer Wahl zum Deutschen Bundestag statt, können diese gemäß § 57 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz in der
Gemeinde organisatorisch miteinander verbunden werden.
Die Oberbürgermeisterwahl wird mit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 organisatorisch verbunden.
Grimma, 06.01.2025
gez. Ute Kabitzsch
Beigeordnete