Der Verein „Garagengemeinschaft Gerichtswiesen II Grimma e.V.“ ist aufgelöst. Die Gläubiger des Vereins werden aufgefordert, sich bei den Liquidatoren zu melden.
Grimma, den 02.01.2025
gez. die Liquidatoren
Eine Auflösung eines Vereins ist durch die Liquidatoren
öffentlich bekannt zu machen, § 50 Absatz 1
Satz 1 BGB. Die Bekanntmachung erfolgt durch
das in der Satzung des Vereins für Veröffentlichungen
bestimmte Blatt.