In der 52. Kalenderwoche bleiben die Häuser der Stadtverwaltung Grimma geschlossen. Leider können ab 16. Dezember keine Kartenzahlungen mehr abgerechnet werden.
Mit dem Inkrafttreten der Grundsteuerreform ab 2025 stehen zahlreiche Änderungen an. Die Finanzämter hatten die Aufgabe, Grundstücke neu zu bewerten. Doch der Stadt Grimma liegt bislang kein vollständiger Arbeitsstand der Finanzämter vor. Aus diesem Grund wird die Stadtverwaltung die neuen Grundsteuerbescheide voraussichtlich erst ab der zweiten Jahreshälfte 2025 versenden können.
Am 24. Dezember, Heiligabend, und an den beiden Weihnachtsfeiertagen, 25. und 26. Dezember bleibt die Schwimmhalle geschlossen. Zudem ist die Schwimmhalle am Silvestertag und zu Neujahr nicht zu erreichen. Von Freitag, 27. Dezember, bis Montag, 30. Dezember, öffnet die Schwimmhalle regulär. Ab Sonnabend, 4. Januar, gelten die bekannten Öffnungszeiten.
Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen können Mittel aus dem Regionalbudget beantragen. 80 Prozent der Kosten werden übernommen. Für den Raum Mutzschen gelten andere Regelungen.
Wer auf seinem Grundstück einen Baum fällen lassen möchte, kann dafür einen Online-Antrag einreichen. Dabei ist zu beachten, dass Bäume ausschließlich im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar gefällt werden dürfen.