Inhaltsbereich

Auskunft zur Kampfmittelbelastung

Allgemeine Informationen


Kampfmittelbelastung auf Grundstücken

Um den Kampfmittelverdacht bereits frühzeitig ausräumen oder bestätigen zu können, muss bei Baugrundstücken oft vor Beginn von Tiefbauarbeiten geprüft werden ob Hinweise auf Kampfmittel vorliegen.

Anträge auf Auskunft zur Kampfmittelbelastung müssen folgende Angaben enthalten:

  • Antragsteller
  • Grundstückseigentümer
  • Art des Bauvorhabens
  • Lage der Baustelle
  • Flurkarte (Maßstab 1:1000)

 



An wen muss ich mich wenden?

Tiefbauamt Stadtverwaltung | Markt 17 | 04668 Grimma

Welche Gebühren fallen an?

Kosten (Gebühren)
  •  gebührenpflichtig

Rechtsgrundlage

Rechtliche Grundlagen
Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Verhütung vor Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)
Sächsisches Verwaltungskostengesetz

zurück Seitenanfang Seite drucken