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Antrag auf Sondernutzung
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Im Bereich der Veranstaltungswerbung ist dies beispielsweise der Fall.
Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr nutzen. Wenn Sie öffentliche Straßen darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als den Verkehr nutzen wollen, so ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Zu den öffentlichen Straßen gehören auch Gehwege, Plätze, der Markt und Parkplätze. Beispiele für ein Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein: Verkauf von Waren aller Art, Aufstellen von Tischen, Stühlen sowie Radständer für eine Außengastronomie, Aufstellen von Baugerüsten und Containern, Werbeanhänger, Großflächenwerbung, Spielgeräte, Veranstaltungen und Straßenfeste sowie das Sperren durch anderweitige Nutzungen wie Dreharbeiten oder Präsentationen.