Wildschweinmonitoring auf Klassische und Afrikanische Schweinepest
Angepasste Vorgehensweise 2019
Mit dem neuen Erlass zum Monitoring der Klassischen und Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen sowie der Klassischen Schweinepest (KSP) bei Hausschweinen im Freistaat Sachsen (SN) des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 20.05.2019 i. V. m. der Schweinepest-Monitoring-Verordnung wird die Vorgehensweise zur Untersuchung gesund erlegter, verendet aufgefundener oder krank erlegter Wildschweine auf ASP und KSP zur Früherkennung dieser Krankheiten in der Folge weiter angepasst:
Nach wie vor sind die Jagdausübungsberechtigen gesetzlich verpflichtet, von jedem verendet aufgefundenen Wildschwein (Fall- oder Unfallwild) Blut- oder Tupferproben und, soweit möglich, Organproben sowie von jedem im Rahmen der Jagd erlegten Wildschwein mit klinischen oder bereits mit bloßem Auge erkennbaren pathologisch-anatomischen Auffälligkeiten frische Blutproben und, soweit möglich, Organproben zu entnehmen und der Untersuchung durch die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) zuzuleiten. Die Proben können direkt oder über uns an die LUA gebracht werden.
Als Organproben eignen sich Milz, Rachenlymphknoten, Lymphknoten vom Kopf und der inneren Organe, Nieren, Lunge sowie alle veränderten Organe.
Das aufgefundene und beprobte Fallwild verbleibt bis zur Befundvorlage am Fundort, es ergeben sich hinsichtlich des weiteren Umgangs mit dem Kadaver keine zusätzlichen Verpflichtungen für den Jagdausübungsberechtigten. Ganze Tierkörper können ebenfalls, jedoch nur in Absprache mit dem LÜVA, zur Untersuchung eingesandt werden. Beim Auffinden erheblich verwester Wildschweinkadaver stimmen Sie bitte die Probennahme vorher mit uns ab.
Die sachgerechte Probenahme und Zustellung der Proben von verendet aufgefundenen oder krank erlegten Wildschweinen an das LÜVA bzw. an die LUA wird mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro je Wildschwein unterstützt, soweit die Proben für die Untersuchungen geeignet sind.
NEU:
Auch, wenn der Jagdausübungsberechtigte die Beprobung nicht selbst vornimmt/ vornehmen kann, sondern den Fundort eines verendet aufgefundenen Wildschweins (Fall- oder Unfallwild) dem LÜVA lediglich unverzüglich auf eine Weise anzeigt, dass der Kadaver durch Mitarbeiter des LÜVAs gefunden und zur Diagnostik beprobt werden kann, wird die Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro je gemeldetem Wildschwein bewilligt.
Für die Entnahme und Weiterleitung von Blutproben gesund erlegter Wildschweine auf ASP und KSP wird weiterhin für auswertbare Proben die Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 Euro je Wildschwein gewährt.
Probenahmematerialien (Blutprobenröhrchen, Tupfer) sowie ggf. weitere Informationen zur Beprobung, zu den Angaben auf der Probenverpackung bzw. auf dem Probenbegleitschein oder zum Transport erhalten Sie weiterhin bei uns.
Wir sind außerhalb der Geschäftszeiten rund um die Uhr, auch sonn- und feiertags, über die Telefonnummer der Rettungsleitstelle Leipzig zu erreichen (0341/ 55 00 44 000).