Nicht immer beendet die abschließende gerichtliche Entscheidung den Streit zwischen den Parteien. Wenn die unterlegene Partei dem gerichtlichen Spruch nicht freiwillig Folge leistet (zum Beispiel eine zugesprochene Geldforderung nicht bezahlt), muss der Anspruch im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Dies geschieht nicht automatisch, sondern nur auf besondere Veranlassung durch Sie als Gläubiger.
Dies gilt auch, wenn Sie im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens einen Vollstreckungsbescheid erlangen und der Schuldner weiterhin nicht zahlt.