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Straßenbeleuchtung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, melden Sie dies am besten umgehend der örtlichen Störungsstelle. Auch bei allen anderen Störungen etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

Verfahrensablauf
  • Sie melden der zuständigen Stelle die Straßenbeleuchtungsstörung und den genauen Ort der Störung.
  • Die zuständige Stelle behebt die Störung.
Welche Gebühren fallen an?

Bei der Meldung einer Straßenbeleuchtungsstörung entstehen Ihnen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

§ 51 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) – Beleuchtung, Straßenreinigung, Winterdienst

Was sollte ich sonst noch wissen?

Bereits vor Jahren traf man die Entscheidung, jede zweite Lampe abzuschalten. Die Straßenlaternen, die gar nicht oder nicht die ganze Nacht brennen, sind durch eine weiß-rot-weiß Banderole gekennzeichnet. knapp 6.000 kommunale Lichtpunkte gibt es im gesamten Stadtgebiet Grimmas. Defekte Straßenlaternen und dunkle Ecken können unter Angabe der Standortbeschreibung im Tiefbauamt der Stadtverwaltung gemeldet werden.

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