Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung und Arbeitslosengeld II können den Pass beantragen.
Gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise stellt das Amt fürm Schulen, Soziales und Kultur der Stadtverwaltung Grimma, den Sozialpass aus. Dieser Pass gilt für eine gesamte Haushaltsbedarfsgemeinschaft - also Familien, Alleinerziehende oder Einzelpersonen eines Haushaltes.
Folgende Vergünstigungen werden gewährt:
Museum Göschenhaus
- Museumseintritt
- Veranstaltungen
- Konzerte; Lesungen u.a. 50 Prozent
Johann-Gottfried-Seume Bibliothek
- für Kinder: 50 Prozent Jahresgebühr
freier Eintritt bei Kinderveranstaltungen
- für Erwachsene: 50 Prozent Jahresgebühr
50 Prozent Eintritt alle Veranstaltungen
Veranstaltungen der Stadtverwaltung
- Kinderveranstaltungen Eintritt frei
für Konzerte, Kabarett, Sportveranstaltung, Vorträge u.a. gelten die jeweiligen Ermäßigungen
Schwimmhalle
- Eintritt Erwachsene 1,50 Euro, Kinder 0,50 Euro
- Sauna: Eintritt Erwachsene 2,50 Euro, Kinder 1,00 Euro