Seit dem 1. November 2024 haben trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen in Deutschland die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag und Namen einfacher an ihre persönliche Identität anzupassen.
Erwachsene können diese Anpassungen nun ohne gerichtliche Verfahren und ohne die bislang erforderlichen Gutachten direkt beim Standesamt vor- nehmen. Stattdessen reicht eine Selbstauskunft mit Eigenversicherung aus, wodurch Betroffene von bisher als entwürdigend empfundenen bürokratischen Hürden entlastet werden.
Das Grundgesetz schützt ausdrücklich das Recht auf Achtung der geschlechtlichen Identität, was durch das neue Gesetz weiter gestärkt wird.
Zudem wird das Beratungsangebot bundesweit ausgebaut, um Menschen
in ihrer Identitätsfindung besser zu unterstützen.