Die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) übernimmt die Rissbegutachtung in Sachsen. Bisher oblag diese Aufgabe den Landratsämtern und Kreisfreien Städten.
Inhaltsbereich
Rissbegutachtung durch Wölfe
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Über eine 24-Stunden-Rufbereitschaft ist gewährleistet, dass Meldungen zu mutmaßlichen Rissen an Nutztieren sowie zu toten, verletzten und auffälligen Wölfen rund um die Uhr von einer zentralen Stelle für ganz Sachsen entgegengenommen werden können.
Hotline: 035242-6318201
Wenn ein Tierhalter seine Nutztiere bei der täglichen Kontrolle tot oder verletzt vorfindet und ein Wolf als Verursacher vermutet wird, sollte er das innerhalb von 24 Stunden melden, damit der Schaden schnell durch einen Rissgutachter aufgenommen werden kann. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Tierhalter eine Entschädigung erhalten können. Gerissene Tiere werden durch den Freistaat Sachsen zu hundert Prozent entschädigt, sofern der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte und durch den Tierhalter alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind. Das sind für Schafe und Ziegen ein mindestens 90 Zentimeter hoher Elektrozaun oder ein mindestens 120 cm hoher Festzaun mit einem festen Bodenabschluss.
Rechtsgrundlage
Mit Inkrafttreten der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) wurde das Wolfsmanagement in Sachsen neu strukturiert. Zum 1. Juni 2019 hat die Fachstelle Wolf am LfULG ihre Arbeit mit sechs Angestellten aufgenommen. Sie bündelt und koordiniert alle Aufgaben des Managementplans, des Monitorings, der Beratung der Nutztierhalter und der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wolf in Sachsen. Mit Wirkung vom 1. August obliegt ihr auch die Rissbegutachtung.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Förderrichtlinie "Natürliches Erbe" präventive Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsangriffe fördern zu lassen. Förderfähig sind die Anschaffung von Elektrozäunen, Flatterband und Herdenschutzhunden sowie die Installation von Unterwühlschutz bei Wildgattern. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter als auch für Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb. Der Fördersatz liegt bei 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.