Während der kalten Jahreszeit treten häufig Probleme bei der Entleerung der Restabfallbehälter auf. Feuchter Restabfall friert bei Minusgraden am Boden oder der Behälterwand an. Verstärkt wird dieser Effekt außerdem durch das Einstampfen des Abfalls.
Ein Lösen des eingefrorenen oder verdichteten Abfalls durch die Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens ist aus Unfallschutzgründen nicht erlaubt.
Bitte stellen Sie vor der Entsorgung sicher, dass Ihr Abfall im Behälter locker ist. Angefrorener oder verdichteter Abfall, der im Behälter zurückbleibt, berechtigt nicht dazu, dass die Restmülltonne dann kostenlos nachentleert wird.
Um das Anfrieren zu vermeiden, sollten Sie vor Befüllung des Restabfallbehälters einige Hinweise beachten:
- Abfälle locker in die Behälter einzufüllen, der Inhalt der Gefäße sollte nie gepresst oder gestampft werden.
- Feuchte oder nasse Abfälle möglichst gar nicht oder aber locker in Zeitungspapier gewickelt in die Tonne füllen.
- Lassen Sie die Mülltüten aus der Wohnung nach Möglichkeit auf der Terrasse oder dem Balkon erst abkühlen, ehe Sie diese in die Restabfalltonnen einwerfen, damit sich kein Kondenswasser bildet. Das gilt insbesondere dann, wenn größere Mengen Windeln anfallen.
- Flüssigkeiten gehören keinesfalls in die Abfallbehälter.
- Einige Zweige, etwas Pappe, Eierkartons oder ein paar Blätter zerknülltes Zeitungspapier auf dem Boden der Gefäße wirken Wunder. Alternativ kann man auch zu Papiersäcken greifen, die die Tonne komplett auskleiden. Die Säcke gibt es im Handel zu kaufen.
- Am besten ist ein frostsicherer Standplatz (Garage, windgeschützt nahe einer Hauswand…) für die Mülltonne. Die Tonne sollte dann erst kurz vor 7:00 Uhr am Tag der Leerung herausgestellt werden.
- Ist der Abfall trotz aller vorbeugenden Maßnahmen angefroren, lösen Sie diesen vor der Entsorgung mit einem geeigneten Gegenstand von den Wänden ab. Achten Sie bitte darauf, dass der Behälter dabei nicht beschädigt wird.
Vierte Mindestentleerung rechtzeitig wahrnehmen
Im letzten Quartal des Jahres steht bei vielen Grundstücken noch die 4. Mindestentleerung der Restabfallbehälter an. Erfahrungsgemäß wird jedoch damit bis zum letzten Entsorgungstermin gewartet. Kann auf Grund der Wetterlage dann durch das Entsorgungsunternehmen nicht planmäßig geleert werden, ist unnötiger Ärger vorprogrammiert.
Wir empfehlen daher, nicht bis zum Schluss mit der letzten Entleerung zu warten.