Expresspass und vorläufiger Reisepass
Wenn Ihnen die reguläre Bearbeitungsdauer von zwei bis sechs Wochen zu lang ist und Sie den Reisepass schon eher benötigen, kann Ihnen Ihre Passbehörde den Pass auch im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).
Erst wenn Ihnen der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor dem von Ihnen beabsichtigten erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden kann, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, so dass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt
Seit dem Jahr 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Die Gültigkeit der bis zum 31.12.2023 sowie der bereits ausgestellten Kinderreisepässe bleibt unberührt. Mit der Abschaffung der Kinderreisepässe wird künftig der enorme Aufwand für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Alternativ können Eltern für ihre Kinder seit dem 1. Januar 2024 für Reisen ins Ausland entweder einen elektronischen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Beide Dokumente sind sechs Jahre gültig. Allerdings kann sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall ist vor Reiseantritt ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Die Gebühren betragen für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro für den Reisepass beziehungsweise 22,80 Euro für den Personalausweis. Informationen über die aktuellen Einreisebedingungen und die nötigen Reisedokumente erteilt das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de). Die Antragsdauer beträgt für Personalausweise rund drei bis vier und für Reisepässe rund sechs Wochen.
Personalausweise und Reisepässe können Einwohnerinnen und Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit im Bürgerbüro der Stadt Grimma, Bürgerzentrum Nerchau sowie den Außenstellen in Mutzschen und Dürrweitzschen beantragen. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde und ein aktuelles biometrisches Passfoto, alternativ kann das Foto im Bürgerbüro Grimma erstellt werden. Der Antrag muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Eine bei der Antragstellung nicht anwesende sorgeberechtigte Person kann auch eine schriftliche Einverständniserklärung unterschreiben.