Grundlagen der örtlichen Rechnungsprüfung im Freistaat Sachsen. Dabei ist voranzustellen, dass es in der Bundesrepublik Deutschland keine einheitlichen Grundlagen der örtlichen Rechnungsprüfung gibt und diese in den Bundesländern sehr unterschiedlich ausgestaltet sind.
Die wichtigsten Grundlagen im Freistaat Sachsen sind:
- die Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), insbesondere die § 103 bis § 110,
- die Sächsische Kommunalprüfungsverordnung (SächsKomPrüfVO),
- die Sächsische Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) und
- das Sächsische Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG).
Aufgaben des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes kraft Verordnung (verkürzt) sind:
- die Prüfung des Jahresabschlusses (JA) und des Gesamtabschlusses vor der Feststellung durch den Stadtrat
- die örtliche Prüfung der Eigenbetriebe nach der Eigenbetriebsverordnung
- laufende Prüfung der Kassenvorgänge zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses
- die Kassenüberwachung und Kassenprüfungen
- Prüfung der Nachweise von Vorräten und Vermögensbeständen der Stadt, der Eigenbetriebe und des Sondervermögens
- die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
- die Prüfung der Vergaben vor dem Abschluss der Verträge
- die laufende Prüfung der Kassenvorgänge