Das Sächsische Kabinett beschloss die Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung (RL SZH/2019). Über diese Richtlinie sollen den Schaf- und Ziegenhaltern Mehraufwendungen ausgeglichen werden, die durch die Anwesenheit des Wolfes bei der Weidehaltung entstehen. Es ist vorgesehen, für jedes Schaf bzw. jede Ziege (älter als neun Monate) eine jährliche Prämie als de-minimis- Beihilfe von 40 Euro zu gewähren. Antragsberechtigt sind Tierhalter mit mindestens 50 Tieren. Die Antragsbearbeitung erfolgt beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Weitere Informationen unter: www.landwirtschaft.sachsen.de