Seit dem 26. Juni 2012 müssen auch Babys über einen Ausweis verfügen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen. Jeder elektronische Pass, Kinderreisepass oder Personalausweis von Säuglingen muss ein biometrisches Foto aufweisen, wobei bei Kleinkindern bis zu einem Alter von fünf Jahren einige Vereinfachungen gelten. Denn auch dem Gesetzgeber ist bekannt, dass es nicht einfach ist, ein Baby in einer vorgegebenen Haltung mit dem passenden Gesichtsausdruck abzulichten.
Der Fotoautomat im Stadthaus eignet sich nicht für das Anfertigen von biometrischen Passfotos von Kleinkindern. Eigenständiges Sitzen ist nicht möglich. Zudem kann der Stuhl nicht in die gewünschte Höhe gedreht werden. Bitte suchen Sie einen professionellen Fotografen auf. Auch Drogerie-Ketten bieten diesen Service an.
Mustertafel Bundesdruckerei
Übersicht der Besonderheiten bei Passfotos von Säuglingen/Kleinkindern
- Die Kopfhaltung muss nicht 100%ig senkrecht sein
- Der Gesichtsausdruck kann abweichen
- Der Kopf muss nicht genau zentriert sein
- Die Blickrichtung kann von der Kamera abweichen