Die öffentliche Zustellung ist eine besondere Art, jemandem ein offizielles Dokument zukommen zu lassen, wenn man die Person nicht direkt erreichen kann. Das wird gemacht, wenn der Aufenthaltsort der Person unbekannt ist und es auch keine Möglichkeit gibt, jemand anderen (wie einen Bevollmächtigten) zu benachrichtigen.
In diesem Fall wird das Dokument öffentlich bekanntgemacht, zum Beispiel am Schaukasten oder im Internet.
Bei der Stadt Grimma passiert das seit September 2024 ausschließlich auf deren Website. Dort werden der Name der Person, die letzte bekannte Adresse und Informationen zum Dokument veröffentlicht. Das Dokument gilt dann nach zwei Wochen als zugestellt, auch wenn die Person es nicht gesehen hat.
Diese Art der Zustellung ist datenschutzrechtlich in Ordnung. Die Veröffentlichung wird gelöscht, sobald sie ihren Zweck erfüllt hat.