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Namensänderung

Allgemeine Informationen

Im Standesamt werden folgende Namensänderungen bearbeitet:

  • Namensänderungen für Kinder nach Eheschließung der Eltern,
  • Namenserteilungen für Kinder durch einen Elternteil,
  • Namensänderung für Kinder nach Begründung gemeinsamer Sorge,
  • Ehenamensbestimmungen,
  • Wiederannahme eines Geburtsnamens,
  • Angleichungserklärungen.


Dazu ist in jedem Fall eine Vorsprache im Standesamt erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen und Urkunden zur Namensänderung vorzulegen sind, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie dazu persönlich im Standesamt nach.

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