Im Standesamt werden folgende Namensänderungen bearbeitet:
- Namensänderungen für Kinder nach Eheschließung der Eltern,
- Namenserteilungen für Kinder durch einen Elternteil,
- Namensänderung für Kinder nach Begründung gemeinsamer Sorge,
- Ehenamensbestimmungen,
- Wiederannahme eines Geburtsnamens,
- Angleichungserklärungen.
Dazu ist in jedem Fall eine Vorsprache im Standesamt erforderlich.