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Nachweis Schulbesuch
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Schülerlisten, Klassenbücher, Kopien der Zeugnisse oder Zensurenlisten sind in den Bildungseinrichtungen nur befristet aufzubewahren und werden nach Ablauf dieser Frist (in der Regel nach 10 Jahren) der Vernichtung zugeführt. Das Stadtarchiv verfügt über derartige Unterlagen.