Ein amtlicher Mietspiegel wird durch die Stadtverwaltung nicht erstellt.
Das Landratsamt des Landkreises Leipzig erstellt Richtwerttabellen (Nettokaltmiete inkl. kalte Betriebskosten) für die größeren Gemeinden je nach Wohnungsgröße im Zuge der Erstellung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach SGBII und XII. Die Beschlüsse des Kreistages sind auf www.lk-l.de einsehbar.