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Meldung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen

Allgemeine Informationen

Immer wieder kommt es vor, dass Abfälle oftmals auch vorsätzlich in der freien Natur achtlos entsorgt werden. Diese Abfälle können durch ihre Art bzw. Zusammensetzung zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder sogar der Luft führen. Verbotswidrig abgelagerte Abfälle beeinträchtigen zudem das Landschaftsbild und können zu Geruchsbelästigungen führen.

Es entsteht ein ökologischer und ökonomischer Schaden, da die Entsorgungskosten am Ende von allen Bürgern über Steuern und Gebühren aufgebracht werden müssen, sofern kein Verursacher ermittelt werden kann.

Die illegale Beseitigung solcher Abfälle stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und wird, sobald der Verursacher bekannt ist, mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Auffinden solcher Ablagerungen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Grimma.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Meldung einer illegalen Müllablagerung werden folgende Angaben benötigt:

  • Wo befindet sich die Ablagerung?
  • Was wurde abgelagert?
  • Wie viel wurde abgelagert?
  • Wurde der Verursacher beobachtet?
  • Ist das Kennzeichen des Fahrzeuges bekannt oder ein Foto vorhanden?
Bemerkungen

Grundstückseigentümer müssen sich grundsätzlich auch um die Entsorgung von Abfällen kümmern, die ungewollt auf dem eigenen Grundstück abgelagert worden sind.

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