Immer wieder kommt es vor, dass Abfälle oftmals auch vorsätzlich in der freien Natur achtlos entsorgt werden. Diese Abfälle können durch ihre Art bzw. Zusammensetzung zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder sogar der Luft führen. Verbotswidrig abgelagerte Abfälle beeinträchtigen zudem das Landschaftsbild und können zu Geruchsbelästigungen führen.
Es entsteht ein ökologischer und ökonomischer Schaden, da die Entsorgungskosten am Ende von allen Bürgern über Steuern und Gebühren aufgebracht werden müssen, sofern kein Verursacher ermittelt werden kann.
Die illegale Beseitigung solcher Abfälle stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und wird, sobald der Verursacher bekannt ist, mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet.