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Meldepflicht

Allgemeine Informationen

Eine Meldepflicht besteht für Personen ab dem 16. Lebensjahr, die eine neue Wohnung beziehen. Sie müssen sich innerhalb zwei Woche bei der für sie zuständigen Meldebehörde anmelden.

Eine Abmeldung der Wohnung ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen (z.B. Fortzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung).

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, dessen Wohnung die Personen beziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen.

Neugeborene müssen von den Eltern nicht angemeldet werden. Sie werden durch die Standesämter direkt der Meldestelle mitgeteilt.

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