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Medikamente zur Bekämpfung von Varroamilben

Allgemeine Informationen

Imkern werden zur Varroabehandlung in Abhängigkeit von der Anzahl der bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Völker folgende Präparate zur Verfügung gestellt:

  • 0,5 l Ameisensäure (60% ad us. vet.)/Volk oder
  • 50 ml Oxalsäuredihydrat (3,5% ad us. vet.)/Volk oder
  • 2 Schalen Apiguard (Thymolpräparat)/Volk.
  • Da keine Teilung der Präparate möglich ist, lassen sich Ameisensäure nur je 2 Völker und Oxalsäure nur je 10 Völker bestellen.

Bestellung und Ausgabe erfolgen durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Leipzig. Dafür wird für jeden Imker die jeweilige Medikamentenbestellung einzeln durch das LÜVA online bei der Sächsischen Tierseuchenkasse eingetragen. Ausschlaggebend ist dabei die hinterlegte Standortadresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse.
Um weiterhin für Vereine die Bestellung bearbeiten und somit auch die Medikamente vereinsweise abgeben zu können, ist es bei Bedarf notwendig, dass der jeweilige Verein die gesammelten Bestellungen seiner Mitglieder mit den vollständigen Adressangaben dem LÜVA schriftlich übermittelt.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Beachten Sie bitte zudem die generelle gesetzliche Meldepflicht für eine Bienenhaltung beim LÜVA sowie bei der Sächsischen Tierseuchenkasse. Die Meldung bei der Tierseuchenkasse ersetzt nicht die Meldung beim LÜVA. Für Rückfragen steht Ihnen gern Dr. Ständer zur Verfügung (Telefon: 03433 241-2502).

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