Inhaltsbereich

Kirchenaustritt

zuklappenAnsprechpartner/in
StandesamtStandort anzeigen
Nerchauer Hauptstraße 18
04668 Grimma (Nerchau)
Telefon: 03437 9858780
E-Mail:

Dienstag 9 – 12 und 13 – 18 Uhr
Donnerstag 9 – 12 und 13 – 16 Uhr
Freitag 9 – 12 Uhr

montags und mittwochs für den Publikumsverkehr geschlossen.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.


Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Haus.
Anzahl: 60

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 4


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Bitte vereinbaren Sie mit dem Standesamt ausschließlich telefonisch einen Termin zum Kirchenaustritt.

Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen.

Durch die Beurkundung des Kirchenaustritts können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt veranlassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn verheiratet oder in einer Partnerschaft lebend
  • Taufschein
zurück Seitenanfang Seite drucken