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Kfz An-/Abmeldungen

Allgemeine Informationen

Allgemeine Hinweise für jeden Zulassungsvorgang:

Ab dem 02.Mai 2014 ist der ZOLL für die KFZ-Steuer zuständig.
Die entsprechenden Formulare und Informationen gibt es hier: Zoll.de


Sparen Sie die Wartemarke und verkürzen Sie Ihre Wartezeit in der Zulassungsbehörde.

Mit unserer Internetzulassung können Sie verschiedene Formen der An- und Abmeldungen von Fahrzeugen online vorbereiten bzw. sich ein Wunschkennzeichen reservieren.
Je Zulassungsvorgang (Abmeldung oder Zulassung) ist nur eine Terminvergabe möglich.
Sofern Ihre Unterlagen vollständig sind, ist Ihr Vorgang innerhalb von 15 Minuten abgeschlossen.

Bei Beantragung eines Saisonkennzeichens ist darauf zu achten, dass wegen des erhöhten Platzbedarfs höchstens eine 6-stellige Kombination aus Ziffern und Zeichen verwendet werden kann (z.B. L-U1000, L-XB100 oder GRM-A10 ). Dasselbe gilt bei Kennzeichen für historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen).

Folgende Wunschkennzeichen stehen Ihnen über das Internet zur Verfügung
(jeweils nach dem Unterscheidungszeichen
L-):

Die Kennzeichenlänge für Standartfahrzeuge beträgt im Landkreis Leipzig 6 bzw. 7 Stellen.
Für Motorräder können Sie Ihr Wunschkennzeichen aus folgende Serien auswählen:
- ein Buchstabe (U bis Z) mit 3 oder 4 Ziffern (z. B. L-U123, L-X9876) oder
- zwei Buchstaben (UA bis ZZ) mit 2 oder 3 Ziffern (z. B. L-YO56, L-UI123).

Für alle weiteren Fahrzeuge (PKW, LKW, Anhänger, ...) können Sie Ihr Wunschkennzeichen aus diesen Serien auswählen:
- ein Buchstabe (U bis Z) mit 4 Ziffern (z. B. L-X9876) oder
- zwei Buchstaben (UA bis ZZ) mit 3 oder 4 Ziffern (z. B. L-VO567, L-UA1234).

Für die Heimat-Kennzeichen (BNA, GHA, GRM, MTL, o. WUR) gilt für alle Fahrzeugarten:
- zwei Buchstaben mit 2 Ziffern (z. B. BNA-AB10) oder
- ein Buchstabe mit 2 oder 3 Ziffern (z. B. MTL-A10, GHA-A999) oder
- zwei Buchstaben mit einer Ziffer (z. B. WUR-AB1).

Kürzere Kennzeichen für Kräder bzw. Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung werden nur nach einer Fahrzeugüberprüfung vor Ort reserviert und zugeteilt.
Sollten Sie aus versehen für Ihr PKW / LKW / Anhänger ein Motorradkennzeichen reserviert haben, hat diese Reservierung keine Gültigkeit für dieses Fahrzeug!
Bei Internetreservierungen besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten Kennzeichens. Für vorab falsch geprägte Kennzeichen, wird durch den Landkreis Leipzig keine Haftung übernommen.

Informationen zur Bearbeitung Ihrer Internetzulassung erhalten Sie unter der Tel.-Nr: 03433 241-2002 o. -2016.

Details zu den benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Aufgabenbereich Kfz-Zulassung.

Welche Zulassungsvorgänge sind Online nicht möglich?

  • Oldtimer-Zulassungen,
  • LKW, Zugmaschinen, Fahrzeuge mit Einzelbetriebserlaubnis (in Zulassungsbescheinigung Ziff. 2.2 bzw. Fahrzeugbrief Ziff. 3 sind die letzten 3 Zeichen eine Null.),
  • Zulassungen von im Ausland bereits zugelassen bzw. im Ausland erworbenen Fahrzeuge (z. B. Neu-, Gebrauchtfahrzeuge aus EU-Ländern, USA usw.),
  • Rote Dauerkennzeichen,
  • Eintragungen von technischen Änderungen (z. B. Eintragen von Rußpartikelfilter, Sonderfelgen, Tieferlegungen, Anhängerkupplungen, ...),
  • Anträge auf Ersatzpapiere,
  • Änderungen zum Saisonzeitraum bzw. Beantragung eines Saisonkennzeichens auf ein bereits zugelassenens Fahrzeug.

Zur Internetzulassung bzw. Wunschkennzeichenreservierung nutzen Sie bitte den folgenden Link:

KFZ-Internetzulassung und Wunschkennzeichen


i-kfz Außerbetriebsetzung

Ab 1. Januar 2015 ist es in Deutschland gesetzlich möglich sein Fahrzeug online außer Betrieb zu setzen.

Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode.

Die Online-Außerbetriebsetzung stellt die erste Stufe der vom Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Kraftfahrt-Bundesamt auf den Weg gebrachten Initiative zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) dar. Sie soll eine moderne und effiziente Abwicklung von Zulassungsvorgängen für die Bürger und die Verwaltung ermöglichen.
Zentrales Element der virtuellen Außerbetriebsetzung stellt dann das Bürgerservice-Portal dar.

Notwendige Einsatzvoraussetzungen für die Nutzung der Außerbetriebsetzung via Internet sind laut Gesetz eine Nutzerauthentifizierung mit der sogenannten eID-Funktion des neuen Personalausweises.

Nachdem sich der Bürger mit dem neuen Personalausweis für die Außerbetriebsetzung im Bürgerservice-Portal angemeldet hat, werden die persönlichen Daten aus dem Ausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen. Ein aufwändiges und eventuell fehlerhaftes Eintippen entfällt.

Lediglich die für die Abmeldung erforderlichen Informationen zum Kennzeichen und die Sicherheitscodes - durch abziehen der Siegelplaketten vom Kennzeichen und durch Freilegen des TAN-Aufklebers der Zulassungsbescheinigung Teil I (darunter wird je ein Sicherheitscode sichtbar, ggf. ist dieser durch Rubbeln freizulegen) - sind zu ergänzen.

Die Bezahlung der Gebühr hat mittels dem ePayment-System 'GiroPay' zu erfolgen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Außerbetriebsetzung, welche erst durch die Bearbeitung in der Kfz-Zulassungsbehörde wirksam wird, erhält der Fahrzeughalter eine Bestätigung über die Außerbetriebsetzung.

Weitere Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung gibt es im Internet auf der Seite www.bmvi.de des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Zur Nutzung des Bürgerportales nutzen Sie bitte diesen Link: Bürgerservice-Portal

 

Bemerkungen

Termine können für die Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes in Grimma (Gabelsbergerstraße 2) bequem und unkompliziert von zu Hause aus online gebucht werden.

Die Online-Terminvergabe war zwar bisher auch möglich, der Vorgang wurde allerdings noch einmal optimiert und einfacher gestaltet. So wird zunächst das Anliegen ausgewählt. Dann erscheint ein Kalender mit den freien Terminen. Reserviert werden kann bis zu zwei Wochen im Voraus. Die Terminreservierung ist unter www.landkreisleipzig.de -> Behördenwegweiser -> Kfz Online zu finden.

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