Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie wird von den Gemeinden/Städten erhoben. Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Die persönlichen Verhältnisse des Inhabers des Gewerbebetriebs bleiben unberücksichtigt.
Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn die Tätigkeit folgende Merkmale erfüllt:
- Selbständigkeit
- Nachhaltigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Nicht darunter fallen Tätigkeiten in folgenden Bereichen:
- Land- und Forstwirtschaft
- freie Berufe
- andere selbstständige Tätigkeit
Kapitalgesellschaften gelten stets und in vollem Umfang als gewerblich tätig.
Besteuerungsgrundlage
Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Um den Gewerbeertrag zu berechnen, ist der nach steuerlichen Vorschriften ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb um bestimmte Hinzurechnungen zu erhöhen und bestimmte Kürzungen zu vermindern. Durch Kürzungen werden beispielsweise Mehrfachbelastungen mit Gewerbe- und Grundsteuer vermieden. Die Hinzurechnung von Zinsen sowie Miet- oder Pachtaufwendungen in bestimmter Höhe macht den Gewerbeertrag unabhängig von der Finanzierung des Gewerbebetriebs mit Eigen- oder Fremdkapital.
Freibetrag
Natürlichen Personen und Personengesellschaften wird bei der Berechnung des Gewerbeertrags ein Freibetrag von EUR 24.500 gewährt.
Berechnung der Gewerbesteuer
Der Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Das Ergebnis wird Steuermessbetrag genannt und vom Betriebsfinanzamt durch einen Gewerbesteuermessbescheid festgestellt. Die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz (zum Beispiel 400 %) an und errechnet die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden von den Gemeinden festgesetzt und können unterschiedlich hoch sein. In einer Gemeinde ist der Hebesatz für alle Gewerbebetriebe gleich.
Die Rechtsform und der Standort des Gewerbebetriebs haben Auswirkungen auf die Gewerbesteuer.