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Fundtiere

Allgemeine Informationen

Um ein Fundtier handelt es sich, wenn sich das Tier verirrt hat bzw. dem Halter dauerhaft entlaufen ist oder wenn das Tier verloren gegangen und der Halter unbekannt ist. Im Gegensatz dazu gehören herrenlose Tiere niemandem.

Wildlebende Tiere sind keine Fundtiere!

Rechtsgrundlage

Auszug Fundtiergesetz:

Wenn der rechtmäßige Besitzer eines gefundenen Tieres nicht ausfindig gemacht werden kann, gilt das gefundene Tier als „Fundsache".


Die  Gemeinde ist für die Versorgung einer Fundsache verantwortlich, die in den meisten Fällen, schon vor ab, das örtliche Tierheim mit der Pflege und Aufbewahrung beauftragt hat.

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