Der Familienpass berechtigt die Inhaber mit ihren Kindern, unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen - Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser zu besuchen.
Einen Familienpass können erhalten:
- Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
- Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
- Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.