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Familenpass

Allgemeine Informationen

Der Familienpass berechtigt die Inhaber mit ihren Kindern, unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen - Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser zu besuchen.

Einen Familienpass können erhalten:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,

wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Verfahrensablauf

Der Familienpass wird durch die von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung bestimmte Institution ausgestellt.

Bei der Beantragung muss der Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers und eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder vorgelegt werden.

Der Familienpass ist einkommensunabhängig. Die Geltungsdauer wird von der Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung festgelegt und im Familienpass vermerkt.

Über mögliche Vergünstigungen und Ermäßigungen für Familien in kommunalen Einrichtungen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

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