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Erstattung einer Anzeige bei der Polizei

Allgemeine Informationen

Die Onlinewache und das Bürgerportal sind nicht für die Meldung von Notfällen vorgesehen! Für Anzeigen und Hinweise, die Sie über die Onlinewache oder über das Bürgerportal an die sächsische Polizei senden, kann keine sofortige Bearbeitung zugesichert werden.

Bitte beachten Sie, dass neben der Polizei auch andere Behörden für die Bearbeitung Ihres Anliegens zuständig sein können.
Fragen zu den Themen:

  • Parken
  • Melde- und Passangelegenheiten
  • Führungszeugnis
  • Lärmschutz und
  • Fundsachen

werden beispielsweise durch Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung bearbeitet. Im Interesse einer schnellen Bearbeitung wenden Sie sich damit direkt an diese Behörden.

An wen muss ich mich wenden?
Was sollte ich sonst noch wissen?

Als Anzeigeerstatter sind Sie zugleich Zeuge im Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren. Ungeachtet Ihrer via Internet erstatteten Onlineanzeige oder Ihres übermittelten Hinweises ist es oftmals erforderlich, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung Ihrer Anzeige auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle vorzuladen, zum Beispiel um mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können.

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