Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen und Ihnen die finanzielle Belastung durch den Elternbeitrag nicht zuzumuten ist, erhalten Sie unter Umständen eine Ermäßigung oder der Elternbeitrag wird Ihnen ganz erlassen. Ob Ihr Kind in eine kommunale Einrichtung geht oder in die Kindertagesstätte eines freien Trägers, spielt dabei keine Rolle.
Inhaltsbereich
Elternbeitrag, Ermäßigung oder Erlass beantragen
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ermäßigung oder Erlass des Elternbeitrags können Sie beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen – in der Regel beim Jugendamt.
- Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
- Den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen, die prüft, in welchem Umfang Ihnen der Beitrag zuzumuten ist.
- Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Voraussetzungen
- Wer den Antrag stellt, muss mit dem betreuten Kind in einem Haushalt leben und das Sorgerecht haben.
- Nachweis, dass die Belastung mit dem vollen Elternbeitrag nicht zumutbar ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie des Betreuungsvertrages bei Einrichtungen freier Träger
- Nachweise des Einkommens wie Gehaltsabrechnungen, Arbeitslosengeldbescheide, Bafög-Bescheide
- Nachweis der Mietkosten
- bei selbst genutztem Eigenheim: Nachweis über Zinszahlungen und so genannte kalte Nebenkosten wie Grundsteuer, Wasser-/Ab-
wasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr - Belege über Beiträge für Versicherungen und andere regelmäßige Ausgaben
Welche Fristen muss ich beachten?
Gewährungsdauer: laut Bescheid
Verlängerung: auf Antrag (Beantragung vor Fristablauf)
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Stadthaus mit Bürgerbüro, Markt 17, 04668 Grimma