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Drohnen & Unbemannte Flugmodelle

Allgemeine Informationen

Die Bund-Länderarbeitsgruppe (BLAG) für "Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle" - bestehend aus dem Bundesverkehrsministerium (BMVI), den jeweiligen Landesluftfahrtbehörden (LLB) und der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) haben eine gemeinsame Webseite zum Thema "Drohnenflug" erarbeitet, die auf der Website www.dfs.de veröffentlicht ist. Dort finden Steuerer unbemannter Fluggeräte weitere zusammengefasste Informationen und Hinweise für ihren Betrieb. Die Antragsformulare mit den Angaben und Unterlagen für die Antragsteller wurden optimiert und sind im Internet abrufbar.

Fragen und Antworten zum Thema „Drohnen und Flugmodellen“: https://www.lds.sachsen.de/luftverkehr/ oder www.bmvi.de/drohnen

Verfahrensablauf

Um festzustellen, ob an Ihrem Standort Drohnenflug erlaubt ist, empfehlen wir die DFS-DrohnenApp oder den DFS-DrohnenCheck.

Zuständige Stelle

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH 

Online-Antrag: www.dfs.de

Anträge für Großveranstaltungen mit mehreren Aufstiegsorten senden Sie bitte per E-Mail an bnl@dfs.de.

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