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Drehgenehmigung

Allgemeine Informationen

Eine Genehmigung von Film- und Fernsehaufnahmen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in städtischen Gebäuden und Anlagen ist abhängig von Art und Zuordnung des gewünschten Drehvorganges.

Verfahrensablauf

Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen im Rahmen aktueller Medienberichterstattung sind grundsätzlich erlaubt. Dreharbeiten im öffentlichen Raum mit einer Kamera auf der Schulter oder eines Statives bedürfen in der Regel keiner Genehmig, wenn

  • keine Aufbauten und Absperrungen errichtet werden
  • Verkehrsteilnehmer nicht behindert, belästigt oder gefährdet werden
  • die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht eingeschränkt wird.

Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen außerhalb der aktuellen Medienberichterstattung (Film/Reportage etc.) auf kommunalem Gelände und in kommunalen Gebäuden bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung.

An wen muss ich mich wenden?

Pressestelle der Stadt Grimma.

  • Drehanfragen in öffentlichen Gebäuden nur mit Zustimmung.
  • Das Abstellen von Ü-Wagen im öffentlichen Verkehrsraum oder in den Grünanlagen ist anzeigepflichtig. Bitte denken Sie an die rechtzeitige Antragstellung für eine Parkgenehmigung. 
Bemerkungen

Die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) unterstützt  Film- und Medienproduktionen in Sachsen. Zum Service der MDM Film Commission für Produzenten und Dienstleister gehört unter anderem der Location Guide. Beliebte Kulissen in Grimma sind auf der Webseite der MDM zu finden.

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