Für den Vollzug des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) ist das Landratsamt Landkreis Leipzig als untere Denkmalschutzbehörde gemäß § 4 SächsDSchG zuständig. Die Denkmalschutzbehörde hat die Aufgabe, auf die Abwendung von Gefährdungen und Bergung von Kulturdenkmalen hinzuwirken und diese zu erfassen sowie wissenschaftlich zu erforschen.
Inhaltsbereich
Denkmalpflege/Denkmalschutz
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Konkrete Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde sind u. a.:
- denkmalschutzrechtliche Genehmigungen und Zustimmungen im Baugenehmigungsverfahren
- Auskünfte aus der Denkmalliste
- Anträge zur Löschung aus der Denkmalliste
- Negativzeugnis nach Vorkaufsrecht
- Beratung der Eigentümer oder deren Beauauftragen zu Belangen des Denkmalschutzes