Immer wenn Sie Ihre Adresse, Ihr Alter oder private Informationen angeben, geben Sie personenbezogene Daten weiter. Die Datenschutzgesetzgebung räumt Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit ein, selbst zu bestimmen, wer bei welcher Gelegenheit welche Informationen über Ihre Person erhält. Sie dient der Wahrung Ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, wo immer Ihre personenbezogenen Daten von privaten Organisationen oder staatlichen Stellen gesammelt, gespeichert oder ausgewertet werden.
Wenn Sie bemerkt haben, dass Behörden oder Unternehmen Ihre Daten nicht sorgsam verwalten, haben Sie das Recht eine Datenschutzbeschwerde einzureichen. Das Gleiche gilt, wenn Ihre Daten ohne Ihr Wissen weitergeleitet wurden oder Sie keinen Einblick in die über Sie gespeicherten Daten erhalten.
Was Unternehmen beachten müssen, wenn diese Ihre Daten oder Adresse weitergeben, erfahren Sie hier:
Öffentliche StellenSie haben das Recht, von jeder öffentlichen Stelle des Bundes, des Freistaates Sachsen, der Landkreise sowie der Städte und Gemeinden zu erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind. Sind sie falsch gespeichert, können Sie deren Berichtigung fordern und sofern keine Gründe dagegen sprechen, auch für die weitere Nutzung sperren oder ganz löschen lassen.
Besteht für Sie durch die Bekanntgabe der Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen, können Sie in öffentliche Verzeichnisse Übermittlungs- und Auskunftssperren eintragen lassen (zum Beispiel Melderegister – Meldebehörde; Ausländerregister – Ausländerbehörde, Fahrzeugregister – Zulassungsbehörde).