Informationen zur Durchführung der Briefwahl
Jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen und am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im für ihn zuständigen Wahlraum abzugeben, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
In der Briefwahlstelle im Rathaussaal, Markt 27 können die Briefwahlunterlagen beantragt und es kann die Wahl auch sofort dort ausgeführt werden.
Öffnungszeiten:
Montag 9.00-12.00 / 13.00-16-00 Uhr
Dienstag 9.00-12.00 / 13.00-18.00 Uhr
Donnerstag 9.00-12.00 / 13.00-16-00 Uhr
Freitag 9.00-12.00 Uhr
Die Briefwahl wird im Bürgerzentrum Nerchau, Nerchauer Hauptstraße 18 ausgezählt.