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Biotonne

Allgemeine Informationen

Mythen und Wahrheiten über die Biotonne

Seit bekannt ist, dass die Biotonne ab 2020 im Landkreis Leipzig eingeführt wird, erreichen uns per Telefon, E-Mail oder Brief viele Anfragen und Anmerkungen. Auf die häufigsten Themen möchten wir hier nochmals eingehen.

Wegen der Biotonne kostet die Abfallentsorgung
jetzt das Doppelte, oder? Nein.
In 2020, wenn die Biotonne eingeführt wird, sind
die ersten drei Monate gebührenfrei, so dass diese
ausgiebig getestet werden kann. Danach fallen
anteilig Gebühren an: Wird die Biotonne ab April
genutzt, beträgt die Gebühr 8,82 Euro pro Person,
ab Juli 4,41 Euro pro Person und bei einer Nutzung
ab September ist sie für 2020 kostenfrei. Dieser
Betrag ist in der Festgebühr für Biotonnennutzer
enthalten. Dafür wird die Biotonne alle 2 Wochen
geleert ohne weitere Leerungskosten. Die Biotonne
kann also 14-täglich zur Entleerung bereitgestellt
werden ohne dass weitere Kosten anfallen.

Und in den Folgejahren?
Weil etwa die Hälfte des Abfalls in der schwarzen
Restmülltonne Küchen- oder Gartenabfälle sind,
werden diese Entleerungen dann eingespart.
Wann in Ihrer Kommune die Biotonne ausgestellt
wird, erfahren Sie hier: www.kell-gmbh.de.


Ich habe gehört, dass jeder 5 Euro im Monat
zahlen muss, auch wenn er die Biotonne nicht
nutzt! Nein, natürlich nicht. Es fallen im Jahr genau 3,03 Euro für die Biotonne, 4,29 Euro für die Sperrmüllentsorgung und 0,84 Euro für die Schadstoffentsorgung pro Einwohner an, weil das System der Abfallentsorgung bereitgestellt wird. Diese Fixkosten sind in der Festgebühr enthalten.


Jeder Haushalt muss eine Biotonne bestellen
oder einen Befreiungsantrag stellen. Das ist
falsch!


Die Biotonne gehört zum Grundstück und wird gemeinschaftlich genutzt. Sie ist daher keinem bestimmten Haushalt zugeordnet. Über die Verwertung der Bioabfälle entscheidet allein der Grundstückseigentümer. Möchte er die Biotonne nutzen, muss er nichts tun. Die Biotonne wird automatisch gestellt. Entscheidet er sich dafür alle Bioabfälle auf dem Grundstück zu kompostieren, muss er die Voraussetzungen dafür schaffen und die Eigenkompostierung gegenüber dem Landkreis nachweisen (Antrag auf Eigenkompostierung). Diese
Unterlagen haben die Grundstückseigentümer in
den letzten Tagen erhalten.

Ich bin Mieter und kompostiere meine Abfälle
in meinem Garten – ich brauche keine Biotonne.
Das ist falsch!

Abfälle aus dem eigenen Garten können selbstverständlich weiter dort kompostiert werden. Fallen die Abfälle aber auf dem Wohngrundstück an, entscheidet der Grundstückseigentümer. Überdies sollen Speisereste ohnehin nicht auf den Kompost.

Nun kommt noch eine Tonne – es ist jetzt schon kein Platz mehr. Kein Problem!
Ihr Grundstückseigentümer kann die Zahl der Restabfallbehälter mit Einführung der Biotonne deutlich reduzieren, weil derzeit ca. 50 % des Inhaltes der Restmülltonne aus organischem Material bestehen. Durch die Reduzierung der Restmülltonnen verringern sich auch die Gebühren für die Restabfallentsorgung.

Die KELL GmbH führt die Biotonne nur ein, um
damit Gewinne zu machen!
Nein, die KELL GmbH darf als öffentliches Unternehmen keine Gewinne für gebührenrelevante Leistungen kalkulieren. Als 100%ige Tochter übernimmt die KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH operative Aufgaben des Landkreises Leipzig. Für diese Entsorgungsleistungen dürfen keine Gewinne kalkuliert werden.

Und, Bioabfälle getrennt zu sammeln, ist bereits
seit 2015 Pflicht.
Weil auch Bioabfälle für die Energieerzeugung
(Biogas) oder als Kompost verwertbar sind, verlangt
das Kreislaufwirtschaftsgesetz, dass Bioabfälle
getrennt vom Restmüll gesammelt und anschließend zu verwerten sind.

Die Biotonne stinkt und ist unhygienisch. Das
muss nicht zwangsläufig so sein.
Sammeln Sie den Bioabfall in Papiertüten oder
umwickeln Sie ihn mit Zeitungspapier und geben
Sie ihn dann so in die Biotonne. Die Feuchtigkeit
wird den Abfällen so entzogen und Gerüche dadurch
vermindert. Bitte keine (auch keine abbaubaren)
Kunststofftüten verwenden, da diese während der
Vergärung/Kompostierung in kleinste Teilchen zerfallen
können und somit unkontrolliert in die Umwelt
gelangen!

An wen muss ich mich wenden?

Weitere Antworten auf Ihre Fragen finden Sie
auf www.kell-gmbh.de.
Kontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@kell-gmbh.de
Tel.: 034299 7060 81, www.kell-gmbh.de

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