Vor allem in eng bebauten, urbanen Gebiet und in manchen Wohngebieten ist das Parken ständig oder zu bestimmten Zeiten nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Durch dieses System werden die Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrern bevorzugt. Der Bewohnerparkausweis garantiert allerdings keinen Stellplatz.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderung sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.