Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. Zur Fallgruppe 3 gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.
Die Bestattungsunternehmen sind mit allen Formalitäten einer Bestattung vertraut. Sie unterstützen die Angehörigen auch in behördlichen Angelegenheiten, wie bei der Sterbefallbeurkundung.